Alle Saris Anhänger die seit Oktober 2016 ausgeliefert werden, sind ab Werk mit der 100 km/h Bescheinigung ausgestattet.
Folgende gesetzlichen Voraussetzungen sind weiterhin erforderlich und vorgeschrieben:
Gebremste Anhänger: es müssen Radstoßdämpfer montiert sein(gegen Aufpreis möglich)
Ungebremste Anhänger: entsprechendes Eigengewicht vom Zugfahrzeug ist zu beachten
Die Eintragung in den Fahrzeugschein erfolgt automatisch beim Anmelden über die Zulassungsstelle.